Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Bewertung von Immobilien und Grundstücken sowie der Bewertung von Mieten und Pachten. Wir arbeiten vorwiegend in der Region Soest, Hamm, Lippstadt, Arnsberg und Werl. Wir übernehmen aber auch gerne Aufträge aus anderen Regionen.
Zu den Aufgaben eines Immobiliensachverständigen gehört die
Immobilienbewertung unter Berücksichtigung der Gesetzgebung und den entsprechenden Richtlinien. Eine Verkehrswertermittlung orientiert sich regelmäßig an den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung in Verbindung mit § 194 Baugesetzbuch (BauGB).
Folgende Objekte werden durch uns bewertet:
» Unbebaute Grundstücke
» Mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaute Grundstücke
» Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser
» Gewerbeobjekte
Gründe für eine Bewertung können sein:
» Immobilienfinanzierung
» An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
» Vermögensauseinandersetzungen (z.B. Scheidung, Erbschaft)
» Investionen in Immobilien
» Beleihungswertermittlung
» Schenkungen
» Feststellung des Betriebsvermögens
» Steuerliche Aspekte
Auf den nächsten Seiten wollen wir Sie von unserer Leistungsfähigkeit überzeugen. Wir unterbreiten gerne auch Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot für einen
Immobilienbewertung. Nehmen Sie dazu einfach
Kontakt mit uns auf.